
Grundschule Zschepplin
Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2020 /21 an der Grundschule Zschepplin, OT Hohenprießnitz
Sehr geehrte Eltern,
gemäß §27 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen werden für das Schuljahr 2020/21 alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. Juni 2020 sechs Jahre alt werden. Kinder, die in der Zeit vom 01. Juli bis 31. Dezember 2020 sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand besitzen.
Termin für die Schulanmeldung:
Wir bitten Sie am
Mittwoch, den 04.09.2019 um 19.30 Uhr
zu uns zu kommen
Der Einzugsbereich für unsere Grundschule umfasst folgende Bezirke:
Glaucha, Hohenprießnitz, Zschepplin, Noitzsch, Krippehna, Naundorf, Rödgen, Steubeln und Kämmereiforst.
Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes in Kopie vorzulegen.
Getrennt lebende oder unverheiratete Eltern oder Alleinerziehende müssen bei der Anmeldung die Bescheinigung über die Erziehungs- und Sorgeberechtigung/ Negativbescheinigung in Kopie vorlegen.
Im Vorjahr zurückgestellte Kinder sind neu anzumelden.
Zschepplin, Mai 2019
V. Fuchs
Schulleiterin