Eingeschränkter Regelbetrieb

Zutritt der Schule für schulfremde Personen nur durch Genehmigung der Schulleitung.
Nach Betreten der Schule Hände im Eingangsbereich desinfizieren.
Eintrag der persönlichen Daten für eine Nachverfolgung in die Besucherliste (liegt im Eingangsbereich aus).
Personen mit Symptomen des Corona-Virus ist der Zugang nicht gestattet.

Maskenpflicht

Das Tragen von medizinischen Gesichtsmasken oder FFP-2-Masken ist im Schulgebäude / Schulgelände nicht mehr notwendig, aber freiwillig möglich.
Das Tragen von Masken im ÖPNV ist weiterhin verpflichtend.

Aktuelles (ab 25.04.2022)

  • ab 14.03.2022 findet der Unterricht entsprechend der Stundentafel / des Stundenplanes statt
  • ab 17.04.2022 tritt die Schul-Kita-Corona-Verordnung außer Kraft
  • es besteht keine Testung für schulfremde Personen
  • freiwillige Testung für die an Schule beschäftigten Personen sind weiterhin möglich
  • bei Schülern sind Tests nur auf begründete Verdachtsfälle zu beschränken
  • nur das positiv getestete Kind wird abgesondert
  • es erfolgt keine weitere Absonderung von engen Kontaktpersonen / symptomlosen Schülern

Wegfall Corona-Schutzmaßnamen

Zum 03.02.2023 fallen die landeseigenen Corona-Schutzmaßnahmen in Sachsen weg.